| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Beitrags- und Kassenordnung |
| Antragsteller*in: | Strukturkommission (dort beschlossen am: 12.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.03.2026, 16:56 |
A21: §4 Beitragskommission, Abs. 1, BKO
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
Begründung
Der bisherige §4 wird zu §5. Die Nummerierungen verschieben sich entsprechend.
Die Begründung einer Beitragskommission soll einerseits sicherstellen, dass die Entscheidung über Anträge auf Reduktionen nicht nur innerhalb des (geschäftsführenden) Vorstands, sondern durch Personen getroffen wird, deren Zusammensetzung unterschiedliche Blickwinkel zulassen. Andererseits wird hierdurch Transparenz erreicht, da die Entscheidung über solch sensible Anträge nicht ausschließlich innerhalb des geschäftsführenden Vorstands getroffen wird. Dennoch wird weiterhin sichergestellt, dass die Entscheidungen und somit die sensiblen persönlichen Angaben nur einem kleinen Personenkreis zur Kenntnis gelangen.
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