Für Mitglieder ergibt sich die Geltung von BKO, Satzung etc. aus ihrer Zustimmung per Beitritt, für Externe müsste Anwendbarkeit denke ich erst (durch ihre Einwilligung) hergestellt werden.
| Antrag: | Änderung Nummerierung von §3 Abs. 8 BKO |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Leonie Tonsen (KV Düsseldorf) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 18.03.2026, 01:30 |
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