| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | KV-Vorstand (dort beschlossen am: 20.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 20.03.2026, 17:15 |
V4: Präsidium bei Mitgliederversammlungen
Antragstext
Das Präsidium des KV Düsseldorf bei Mitgliederversammlungen soll höchstens zu
1/3 mit Vorstandsmitgliedern und zu 2/3 mit Personen, die keine
Mandatsträger*innen (aus Stadtrat, Land- oder Bundestag, Europaparlament) sind,
besetzt sein. Zusätzlich gehört der / die politische Geschäftsführer*in als
geborenes Mitglied grundsätzlich dem Präsidium an.
Diese Richtlinie wird ab der auf die Jahreshauptversammlung folgenden
Mitgliederversammlung angewandt. Auf der Jahreshauptversammlung 2027 wird dann
diskutiert und entschieden, ob eine entsprechende Regelung in die Satzung
übernommen und ein Präsidium gewählt wird, dem fest und mindestquotiert eine
bestimmte Zahl von Personen angehört, wobei der / die Geschäftsführer*in diesem
Präsidium wiederum zusätzlich als geborenes Mitglied angehört. Sollte der/die
politische Geschäftsführer*in nicht teilnehmen, wird diese Position mit einer
dem Kreisvorstand angehörenden Person ersetzt.
Unterstützer*innen
- Jürgen Waibel (KV Düsseldorf)
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