| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7.1. Satzung |
| Antragsteller*in: | Strukturkommission (dort beschlossen am: 12.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.03.2026, 17:52 |
A29: Änderung von §2 Abs. 1, Satzung
Antragstext
Mitglied der Partei kann werden, wer sich zu den Grundsätzen und dem Programm
der Partei bekennt und keiner anderen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
tätigen Partei oder konkurrierenden Wähler*innenvereinigung angehört. Die
deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
Änderungsvorschlag:
Mitglied der Partei kann werden, wer sich zu den Grundsätzen und dem Programm
der Partei bekennt und keiner anderen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
tätigen Partei oder konkurrierenden Wähler*innenvereinigung angehört. Die
deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Die
Mitgliedschaft oder Mitarbeit in neofaschistischen Organisationen ist mit einer
Mitgliedschaft im Kreisverband Düsseldorf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht vereinbar.
Begründung
Sicherstellung, dass der Zutritt für neofaschistische Interessierte definitiv vermieden werden kann. Dies ist gerade in der aktuellen Situation von besonderer Bedeutung, da das Risiko einer "Fake-Antragstellung" auf Aufnahme durchaus erheblich besteht.
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