| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7.2. Geschäftsordnung |
| Antragsteller*in: | Strukturkommission (dort beschlossen am: 12.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.03.2026, 20:30 |
A42: Änderung von §4 Abs. 3, GO
Antragstext
Änderungs- und Ergänzungsanträge können von jedem Mitglied - einzeln oder in
Antragsgruppen - gestellt werden.Änderungs- und Ergänzungsanträge zu
fristgerecht gestellten Anträgen müssen spätestens sechs Stunden vor Beginn der
Mitgliederversammlung dem Kreisvorstand schriftlich vorliegen, vorzugsweise über
das Portal "Antragsgrün". Für Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu Kommunal-
Wahlprogrammen gilt eine hiervon abweichende Frist von 2 Tagen vor Beginn der
Mitgliederversammlung. Der Kreisvorstand macht diese Anträge umgehend den
Mitgliedern zugänglich. Später gestellte Änderungs- und Ergänzungsanträge können
nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitgliederversammlung behandelt werden.
Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist.
Begründung
Hierdurch wird sicher gestellt werden, dass die Änderungs- und Ergänzungsanträge sowohl dem Kreisvorstand als auch den Mitgliedern so bekannt werden, dass eine Vorbereitung für die Mitgliederversammlung möglich ist. Diese Änderung dient außerdem der effektiven Durchführung von Mitgliederversammlungen.
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