| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Beitrags- und Kassenordnung |
| Antragsteller*in: | Strukturkommission (dort beschlossen am: 12.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.03.2026, 15:31 |
A12: Ergänzung §1, um Abs. 5, BKO
Antragstext
Ergänzungsvorschlag:
Die Mitgliedsbeiträge sollen in der Regel monatlich zu Beginn des Monats
entrichtet werden. Es können viertel-, halb- oder ganzjährliche
Beitragszahlungen vereinbart werden, diese sind im Voraus zu entrichten. Die
Mitgliedsbeiträge sollen möglichst per SEPA-Lastschrift gezahlt werden. Für
Mitgliedsbeiträge, die nach den Regelungen nach Abs. 2-4 reduziert sind, kann
eine andere Regelung im Hinblick auf den Turnus der Zahlung getroffen werden.
Diese ist ebenfalls in den Antrag auf Reduzierung aufzunehmen. Sollten
Lastschriften nicht einlösbar sein, so sind die hierdurch entstehenden Kosten
durch das Mitglied zu tragen.
Begründung
Aktuell gibt es keine Regelung darüber, in welchem Turnus zu zahlen ist. Die monatliche Zahlung soll grundsätzlich gelten, um auch eine gleichmäßige Realisierung bei dem KV zu gewährleisten. Falls eine abweichende Regelung getroffen wird, so ist der viertel-, halb- oder ganzjährige Beitrag im Vorhinein zu leisten, um die Beitragszahlung in jedem Fall (d.h. insbesondere im Falle einer Kündigung während des abweichend vereinbarten Turnus) sicherzustellen. Durch den Lastschrift-Einzug soll das aufwendige Mahnen, das erhebliche Arbeitszeit der KGS-Mitarbeitenden in Anspruch nimmt, reduziert werden.
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