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            <title>Jahreshauptversammlung 2026: Änderungsanträge</title>
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                <title>Jahreshauptversammlung 2026: Änderungsanträge</title>
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            </image><item>
                        <title>A7-005-2: Änderung von §1 Abs. 1, BKO</title>
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                        <author>Leonie Tonsen (KV Düsseldorf)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56557_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 5 bis 6:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Der Monatsbeitrag für alle Mitglieder beträgt 1% des monatlichen Nettoeinkommens des Mitglieds, mindestens jedoch <strong>13,70 Euro</strong> im Monat.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der reguläre Monatsbeitrag beträgt 1% des monatlichen Nettoeinkommens des Mitglieds.<br><br>(2) Sozialklausel: Von der Zahlung des Mitgliedsbeitrag auf Antrag befreit werden Personen, die die nachfolgenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen und diese besondere finanzielle Härte mit Einreichung des jeweiligen Bescheids nachweisen:</ins></p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Arbeitslosengeld II</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Staatlichen Rentenzuschüssen für ehemalige Geringverdienende und Menschen in der Grundsicherung</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Auf Antrag kann die Beitragskommission auch für von besonderen Härten betroffene Personen außerhalb der genannten Gruppen im Einvernehmen mit dem Mitglied eine dem individuellen Fall angemessene Reduzierung des regulären Mitgliedsbeitrag (bis hin zur Beitragsfreistellung) vereinbaren. Für die Darlegung einer besonderen finanziellen Härte sind geeignete Nachweise vorzulegen.<br><br>Schüler*innen, Studierenden sowie Auszubildenden bis zum 27. Lebensjahr können ebenfalls einen Antrag auf Ermäßigung bzw. Freistellung stellen.<br><br>(3) Ein Antrag auf Ermäßigung oder Freistellung ist schriftlich einzureichen. Von der Antragskommission beschiedene Ermäßigung oder Freistellung gilt grundsätzlich für ein Jahr, gerechnet ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Kreisgeschäftsstelle eingeht.<br>Bei Auszubildenden gilt die Ermäßigung für die übliche dreijährige Ausbildungszeit; endet die Ausbildung früher, so endet auch die gewährte Ermäßigung. Im Fall von Schüler*innen und Studierenden ist ausreichend, wenn jährlich die Schul- bzw. Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt wird.</li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Regelungen in <strong>A8, A9, A10, A11, A17 und A20</strong> führen durch ihre Formulierungen dazu, dass <strong>komplett von freier Entscheidung der jeweiligen Beitragskommission abhängig</strong> ist, ob einem Mitglied eine Ermäßigung oder Befreiung gewährt wird und wie hoch sie ausfällt.</p>
<p><strong>Es fehlen (sowohl potentiellen Antragsstellenden als auch Kommissionsmitglieder) Informationen über Entscheidungsgrundlagen.</strong></p>
<p>Ein bedürftiges Mitglied weiß nicht, ob es eine Freistellung fordern “darf”, oder in welcher Höhe es stattdessen eine Ermäßigung mit Aussicht auf Erfolg beantragen sollte. Dass es sich diese Frage stellt, kommt dabei nicht daher, dass es sich “nicht einfach an seiner Not orientiert, sondern gucken will, mit wie viel es durchkommt”, sondern dass es sich eigentlich 0€ Mehrausgabe leisten kann, aber unnötige erniedrigende Ablehnung oder Konfrontation vermeiden will. Das ist nicht weit hergeholt, sondern bestens belegt - die aktuellsten Armutsberichte enthalten beispielsweise ein eigenes Kapitel zu dem “Problem in der Armutsbekämpfung, dass Menschen ihnen zustehende staatliche Leistungen nicht beantragen”. Die Beitragskommission wiederum besteht aus drei Einzelpersonen, die sich ohne jede Hilfestellung oder besondere formale Kompetenz Gedanken dazu machen müssen, was “angemessen” sein könnte.</p>
<p><strong>→ Automatische Befreiung (oder Mindestreduzierung): </strong><br>
Wann immer wir durch Höchstsätze und Zuverdienstregeln genau wissen, wie viel Euro das Mitglied maximal monatlich zur Verfügung haben kann, wenn es einen bestimmten Leistungsnachweis einreicht, können wir bereits im Vorfeld und als Gemeinschaft darüber diskutieren und beschließen, ob wir eine Befreiung oder Ermäßigung in der Höhe X angemessen halten.</p>
<p><strong>Mehr berücksichtigte Perspektiven, höhere Legitimation, Gleichbehandlung von Fällen unabhängig von der Art der Antragsformulierung oder jeweiligen Kommissionsbesetzung. </strong></p>
<p>Optimaler Weise entscheiden wir uns bei allen Personen, die <strong>Leistungen allein in der Höhe, die zur Deckung des &quot;sozio-kulturellen Existenzminimums&quot;</strong> offiziell für notwendig erachtet wurden, direkt für <strong>Befreiung statt Reduzierung</strong> - der Sinn dahinter wird zum Einen aus den Zahlen (bzw. dem Umstand, dass wir über das dezidierte <em>Existenzminimum</em> reden) deutlich, zum anderen sparen wir uns arbeitsintensive, verkomplizierende, abschreckende (und angesichts der minimalen Summen, um die es in der Differenzierung gehen wird), soziale Kälte signalisierende Bürokratie.</p>
<p>Den Automatismus der Bewilligung drücken wir sprachlich aus, indem wir nicht von “kann beantragen” und “BK entscheidet” sondern “hat Anrecht auf” und “wird geprüft/reduziert” sprechen.</p>
<p><strong>→ Ermessensspielraum der BK:<br>
Wo immer Fälle komplexer und individueller sind</strong>, weil z.B. Einkommen vorhanden ist, sich aber Härten aus gravierenden ungewöhnlichen Belastungen ergeben, entscheidet weiterhin die BK. Idealerweise geben wir ihr als Kreisverband dazu in der Zukunft noch <strong>Orientierungshilfen zur Hand</strong>, und überlegen z.B., welche Form datenschutzkonformer Dokumentation Gleichbehandlung über Besetzungswechsel hinweg gewährleisten kann. Ebenfalls im Nachgang ergänzt werden sollte,<strong> ob oder wie Mitglieder gegen Entscheidungen der BK Widerspruch einlegen können und welches Prozedere sich dann anschließt</strong>.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 21 Mar 2026 07:57:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A25-011-2: Änderung von §7 Abs. 2, BKO</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/Anderung-von-7-Abs-2-BKO-20803/104199</link>
                        <author>Leonie Tonsen (KV Düsseldorf)</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/Anderung-von-7-Abs-2-BKO-20803/104199</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56557_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 11 einfügen:</h4><div><p>Parteiausschlussverfahren ein. Auf diese Folge muss in der zweiten Mahnung hingewiesen werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>In den Mahnschreiben wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mit Wirkung für die Zukunft eine Sonderregelung nach §1 bzw. §2 zu beantragen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erinnerung für diejenigen, deren Säumigkeit ungewollte Folge einer persönlichen Krise ist. Kostet uns nichts und erspart ggf. den Verlust eines Mitglieds, das Ausschlussverfahren oder mit Glück sogar schon die zweite Mahnung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 21 Mar 2026 07:27:18 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3-003-2: Verköstigung bei Veranstaltungen der Grünen</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/Verkostigung-bei-Veranstaltungen-der-Grunen-46600/104081</link>
                        <author>Helene van gen Hassend (KV Düsseldorf)</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/Verkostigung-bei-Veranstaltungen-der-Grunen-46600/104081</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56552_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 4:</h4><div><p>90/ Die Grünen im Kreisverband Düsseldorf ausschließlich vegane Speisen und Getränke angeboten werden, möge <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">modifiziert</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">wie folgt präzisiert</ins> werden<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">:</ins> <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Künftig sollen vegane</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der KV Düsseldorf finanziert Lebensmittel nur dann, wenn sie fair produziert</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">vegetarische Angebote erlaubt sein</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">gehandelt wurden und keine tierischen Produkte enthalten</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der bisherige Beschluss lässt offen, was der Begriff &quot;Veranstaltung&quot; umfasst und wer das entsprechende Angebot bereitstellt. Beide Aspekte werden durch die vorgeschlagene Formulierung klargestellt.</p>
<p>Eine inhaltliche Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 Mar 2026 21:43:31 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A35-005: Änderung von §8 Abs. 8, Satzung</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/anderung-von-8-abs-8-satzung-64146/104072</link>
                        <author>Michael Dürselen (KV Düsseldorf)</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/anderung-von-8-abs-8-satzung-64146/104072</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56557_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 4 bis 10:</h4><div><p>nichtöffentlich zu behandeln, wenn die Betroffenen dies nicht ausdrücklich anders wünschen.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br><br></del><span class="underline">Änderungsvorschlag:</span><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br><br></del>Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und lädt die Mitglieder zu jeder Sitzung per Newsletter ein</ins>. <strong>Der Vorstand kann im Einzelfall Themen nichtöffentlich behandeln, sofern dies zur Wahrung schutzwürdiger Interessen </strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Eine theoretisch parteiöffentliche Sitzung, deren Termine jedoch nicht aktiv bekannt gegeben werden und zu denen keine aktive Einladung erfolgt, ist eben tatsächlich gar nicht parteiöffentlich. Die Seltenheit der Teilnahme von Mitgliedern an Vorstandssitzungen im KV Düsseldorf belegt das überdeutlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 Mar 2026 19:45:53 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A25-011: Änderung von §7 Abs. 2, BKO</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/Anderung-von-7-Abs-2-BKO-20803/104049</link>
                        <author>Leonie Tonsen (KV Düsseldorf)</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/Anderung-von-7-Abs-2-BKO-20803/104049</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56557_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 11 einfügen:</h4><div><p>Parteiausschlussverfahren ein. Auf diese Folge muss in der zweiten Mahnung hingewiesen werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die Mahnschreiben enthalten einen leichtverständlichen Hinweis auf die Möglichkeit und den Weg, im Fall besonderer finanzieller Härten einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>In Fällen, in denen die Säumigkeit nicht mutwillig sondern einer unvorhergesehenen Krise oder Zahlungsunfähigkeit geschuldet ist, kann ein entsprechender Hinweis den Betroffenen einen Ausweg aufzeigen, der ihnen u.U. nicht bewusst war oder den zu recherchieren ihnen durch die Umstände nicht zeitnah gelingt.<br>
Mit Glück erübrigt sich der Verlust eines Mitglieds, der Aufwand des Ausschlussverfahrens und vielleicht sogar der zweiten Mahnung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 Mar 2026 01:50:30 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A19-006: Änderung Nummerierung von §3 Abs. 8 BKO</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/Anderung-Nummerierung-von-3-Abs-8-BKO-5394/104048</link>
                        <author>Leonie Tonsen (KV Düsseldorf)</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/Anderung-Nummerierung-von-3-Abs-8-BKO-5394/104048</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56557_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 5 bis 7:</h4><div><p><br><strong>(7) </strong>Für Mandatsträger*innen, die nicht Parteimitglieder sind, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">aber ihr Mandat als vom Kreisverband oder einer Stadtteilgruppe nominierte Kandidierende errungen haben, </ins>gelten <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ebenfalls </ins>die oben genannten Regeln<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> entsprechend</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Entsprechende Bewerber*innen erklären sich hiermit bei ihrer Aufstellung schriftlich einverstanden</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Für <em>Mitglieder</em> ergibt sich die Geltung von BKO, Satzung etc. aus ihrer Zustimmung per Beitritt, für Externe müsste Anwendbarkeit denke ich erst (durch ihre Einwilligung) hergestellt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 Mar 2026 01:30:23 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7-005: Änderung von §1 Abs. 1, BKO</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/anderung-von-1-abs-1-bko-15372/104046</link>
                        <author>Leonie Tonsen (KV Düsseldorf)</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/anderung-von-1-abs-1-bko-15372/104046</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56557_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 5 bis 6:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Der Monatsbeitrag für alle Mitglieder beträgt 1% des monatlichen Nettoeinkommens des Mitglieds, mindestens jedoch <strong>13,70 Euro</strong> im Monat.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Der reguläre Monatsbeitrag beträgt 1% des monatlichen Nettoeinkommens des Mitglieds.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Nennung eines konkreten Mindestbeitrags an dieser Stelle erübrigt sich, da er sich für alle mit einem Nettoeinkommen <em>ab 1.371€ </em>aus der 1%-Regel ergibt und Personen mit <em>weniger als 1.371€</em> faktisch einen geringeren ermäßigten Beitrag zahlen (können).</p>
<p>Wenn es keine Ermäßigung gäbe, wäre unsozial, eine feste Untergrenze zu ziehen, die ausgerechnet für die Einkommensschwächsten automatisch einen höheren Prozentanteil ergäbe.</p>
<p>[Wie viel 1% bei einem bestimmten Einkommen sind, kann man auf Anmeldeseiten mit 1,2 Beispielen illustrieren; keinen rechnerischen &quot;Mindestbeitrag&quot; zu nennen, senkt im Zweifel die Wahrscheinlichkeit, dass einfach dieser eingetragen wird, statt den tatsächlichen individuellen 1%-Betrag auszurechnen.]</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 Mar 2026 01:03:26 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9-007: Änderung von §1 Abs. 3, BKO</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/anderung-von-1-abs-3-bko-7999/104040</link>
                        <author>Finn Zimmermann (KV Düsseldorf)</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/anderung-von-1-abs-3-bko-7999/104040</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56557_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 7 bis 9:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schüler*innen, Studierenden sowie Auszubildenden kann bis zum 27. Lebensjahr </del><strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">auf Antrag der Beitrag ebenfalls </del><strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Beitragsermäßigung </ins>auf <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8,00</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">1,50</ins> Euro <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ermäßigt werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">können auch Schüler*innen, Studierende sowie Auszubildende in Anspruch nehmen, solange sie die Einkommensgrenze von 1371 Euro nicht überschreiten</ins>. Für die weitere Gewährung der Ermäßigung nach Ablauf eines Jahres nach der Antragstellung ist es </strong></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Siehe Änderungsantrag zu A8.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 23:40:16 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8-005: Änderung von §1 Abs. 2, BKO</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/anderung-von-1-abs-2-bko-17996/104039</link>
                        <author>Finn Zimmermann (KV Düsseldorf)</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/anderung-von-1-abs-2-bko-17996/104039</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56557_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 5 bis 11:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><span class="underline">Änderungsvorschlag:</span><br><br>(2) <strong>Auf schriftlichen Antrag kann der Beitrag von Mitgliedern mit einem Nettoeinkommen unter 1.371 Euro monatlich auf 8,00 Euro ermäßigt werden. Es sind geeignete Nachweise über das Nettoeinkommen vorzulegen.</strong><strong>Die Ermäßigung gilt für max. ein Jahr, danach ist ggf. ein weiterer Antrag mit entsprechenden Nachweisen einzureichen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><span class="underline">Änderungsvorschlag:</span><br><br>(2) <strong>Für Mitglieder mit einem Nettoeinkommen unter 1.371 Euro monatlich beträgt der monatliche Beitrag 1,50 Euro..</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist noch immer angespannt. Menschen, die von Armut betroffen sind, spüren das in ihrem Alltag besonders deutlich. Gleichzeitig streicht die Bundesregierung die Sozialhilfe immer weiter zusammen. Das verschärft die Situation zusätzlich. Eine Beitragserhöhung ist in dieser Situation unangemessen und nimmt Menschen jede Möglichkeit zur Teilhabe an der politischen Willensbildung.</p>
<p>In dieser Situation ist jeder Euo ein Euro, der bei anderen Lebensaspekten fehlt. Eine Studie des Vereins Sanktionsfrei belegt etwa, dass die Hälfte der Eltern im Bürgergeld für ihre Kinder auf Essen verzichten müssen. Wenn das Geld schon beim Essen fehlt, darf eine Parteimitgliedschaft nicht zur zusätzlichen Belastung werden.</p>
<p>Für konkrete Fallbeispiele sind die Social Media Profile von Sanktionsfrei zu empfehlen, auf denen regelmäßig Beispiele der realen Lebenssituation armutsbetroffener Menschen geteilt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Mar 2026 23:28:29 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3-003: Verköstigung bei Veranstaltungen der Grünen</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/Verkostigung-bei-Veranstaltungen-der-Grunen-46600/103853</link>
                        <author>Michael Dürselen (KV Düsseldorf)</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/JHV_2026/Verkostigung-bei-Veranstaltungen-der-Grunen-46600/103853</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_56552_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 4:</h4><div><p>90/ Die Grünen im Kreisverband Düsseldorf ausschließlich vegane Speisen und Getränke angeboten werden, möge modifiziert werden. Künftig sollen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">möglichst </ins>vegane <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">und vegetarische </del>Angebote <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">erlaubt sein</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">gewählt werden</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Begründung, dass vegetarische Speisen &quot;gleichwohl in hohem Maß nachhaltig&quot; seien, mag ich zwar so nicht tragen - aber Ausnahmen gehören immer schon fest zu der Definition &quot;vegan&quot;: &quot;Veganismus ist eine Philosophie und Lebensweise, die – <em>so weit wie möglich und praktisch durchführbar</em> – alle Formen der <a href="https://de.wikipedia.org/api/rest_v1/page/mobile-html/Ausbeutung">Ausbeutung</a> und <a href="https://de.wikipedia.org/api/rest_v1/page/mobile-html/Grausamkeit">Grausamkeiten</a> an Tieren für Essen, Kleidung oder andere Zwecke zu vermeiden sucht&quot; (Definition der <em>Vegan Society</em> , 1988).</p>
<p>Man könnte dem (obwohl es ja schon in Definition enthalten ist) durch ein &quot;möglichst&quot; einfach ein wenig mehr praktischen Ermessensspielraum einräumen und damit den leicht religiös-absoluten Touch, den da viele vielleicht zu lesen glauben, rausnehmen - und dabei trotzdem das Ziel und den Anspruch hochhalten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2026 11:18:49 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>