Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 28. Januar 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 2.3 Geschäftsordnung des Vorstandes |
Antragsteller*in: | Yousra El Makrini, Angela Hebeler, Bernadette Niehaus, Monika Düker, Theda Dourado, Maximilian Fries, Sophie Karow, Christian Fritsch, Philippe Büttner, Simon Schütter, Jenny-Mai Guse, Helene van gen Hassend, Martha Schuldzinski, Anas Al-Qura'an, Susanne Ott, Astrid Wiesendorf, Stephan Soll, Gönül Özdemir, Samy Charchira, Patricia Guilleaume, Barbara Flatters, Paul Pansky, Franziska Drozdzynski (Strukturkommission, Vorstand, KV Mitglieder) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.01.2025, 09:54 |
A4: Ergänzung von § 8 Absatz 9
Antragstext
Bisher:
Der Kreisvorstand gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan. Dieser wird der
Mitgliederversammlung zur Kenntnis gebracht.
Änderungsvorschlag:
Der Kreisvorstand gibt sich innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach
seiner Wahl einen Geschäftsverteilungsplan und eine Geschäftsordnung. Diese
werden den Mitgliedern anschließend in der nächsten Mitgliederversammlung zur
Kenntnis gebracht.
Begründung
Der Geschäftsverteilungsplan definiert die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder, aber nicht die Art der Zusammenarbeit. Eine Geschäftsordnung nach dem Vorbild des Landesverbands ist hierbei hilfreich. Der Vorstand definiert zu Beginn seiner Amtszeit die Art und Weise, wie er zusammenarbeiten möchte. Die Transparenz gegenüber der Mitgliederversammlung erhöht die Verbindlichkeit, die Absprachen einzuhalten
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