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            <title>Mitgliederversammlung 28. Januar 2025: Alles</title>
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                <title>Mitgliederversammlung 28. Januar 2025: Alles</title>
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                        <title>A2-020: Ergänzung von § 8 Absatz 1, 2 &amp; 6 des geschäftsführenden Kreisvorstands um eine*n politische*n Geschäftsführer*in</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/MV_Januar2025/erganzung-von-8-absatz-1-2-6-des-geschaftsfuhrenden-kreisvorstand-26077/85855</link>
                        <author>Kira Heyden (KV Düsseldorf)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_42628_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 19 bis 21 einfügen:</h4><div><p>Geschäftsführer*in und die*der Kassierer*in bilden den geschäftsführenden Vorstand, <strong>der ebenfalls mindestquotiert besetzt sein muss.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><em>Änderungsvorschlag_K:<br>(1) Der Kreisvorstand besteht aus insgesamt acht Personen: dem vierköpfigen geschäftsführenden Vorstand und vier Beisitzer*innen. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören zwei gleichberechtigte Sprecher*innen, ein*e Kassierer*in und ein* politische*r Geschäftsführer*in an.<br>Das Sprecher*innen-Team, der geschäftsführende Vorstand und der gesamte Kreisvorstand müssen jeweils mindestquotiert besetzt sein.</em></ins></strong></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Änderungsvorschlag:</strong><br><br></ins>(2) <strong>Die beiden Sprecher*innen sind für die politische Außendarstellung des </strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 27 einfügen:</h4><div><p>gemäß § 26 (2) BGB nach außen vertritt und die Funktion des Arbeitgebers für die Beschäftigten der Kreispartei ausübt. […]<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><strong><em>Änderungsvorschlag_K:<br>(2) Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband und dessen Geschäfte. Er initiiert und koordiniert die politische Arbeit des Kreisverbands und führt Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 und 3 BGB und übt die Funktion der Arbeitgeberin für die Beschäftigten des Kreisverbandes aus.<br>Die Sprecher*innen sind für die politische Außendarstellung des Kreisverbandes verantwortlich. Der* Die politische Geschäftsführer*in verantwortet die interne Organisation und Koordination des Kreisverbandes und leitet die Arbeit der Geschäftsstelle.</em></strong></ins></p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Änderungsvorschlag:</strong></ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>1.</p>
<p>Der Änderungsantrag_K wird zu denselben strukturellen Veränderungen führen wie der Änderungsvorschlag 2.1: Der geschäftsführende Kreisvorstand wird um die Position des*r politischen Geschäftsführers*in erweitert.</p>
<p>2.</p>
<p>Der Änderungsantrag_K beseitigt – anders als der Änderungsvorschlag 2.1 – nicht die Beschreibung der Aufgaben des Kreisvorstandes. Beim Änderungsvorschlag 2.1 würden als Aufgaben des (geschäftsführenden) Kreisvorstandes nur mehr die Außendarstellung und die rechtliche Vertretung des Kreisverbandes ausdrücklich genannt. Die Verantwortung für a) die Leitung des Kreisverbands und seiner Geschäfte, b) die Initiierung und Koordinierung der politischen Arbeit des Kreisverbandes und c) die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung würde nicht mehr zugewiesen. Es wirkt befremdlich, wenn diese Kernbereiche des ‚politischen Geschäfts‘ gar nicht mehr benannt werden, und es gleichzeitig dem Kreisvorstand (nur noch?) um die Außendarstellung des Kreisverbandes gehen soll. Sollte nicht die Hauptaufgabe eines Kreisvorstandes die politische <em>Arbeit</em> und nicht die <em>Außendarstellung</em> sein und sollte sich dies nicht auch in der Satzung zeigen?</p>
<p>3.</p>
<p>Die Einführung der Position des*r politischen Geschäftsführers*in auf Kreisverbandsebene ist nicht selbsterklärend. Anders als bei der konzeptionell bekannten besonderen Position des*r Kassierer*in dürfte es vielen Mitgliedern – die künftig eine Person speziell für diese Position wählen sollen – (und anderen Menschen) unklar sein, wofür die / der politische Geschäftsführer*in überhaupt verantwortlich ist und also, welche Qualifikationen er oder sie in ihren Augen mitbringen sollte. Eine etwas klarere Aufgabenbeschreibung könnte auch innerhalb Kreisvorstandes zu der erhofften effizienteren und transparenteren Aufgabenverteilung und zur erhofften verstärkten Handlungsfähigkeit des Kreisverbandes beitragen. Auf der Landes- und Bundesebene gibt es zwar bereits das Amt der politischen Geschäftsführung, jedoch scheint es auch dort keine satzungsmäßige nähere Beschreibung zu geben. Wenn der Kreisverband eine neue Position innerhalb des (geschäftsführenden) Vorstandes einrichten will, sollte er deshalb auch dessen Aufgaben näher benennen; sonst wird es schwer mit einer „klareren Rollenverteilung“.</p>
<p>4.</p>
<p>Der Änderungsvorschlag_K versucht, unnötige Wiederholungen zu vermeiden und sprachlich verständlich zu bleiben – soweit dies bei dieser Materie eben möglich ist. So wiederholt der § 8 Absatz 2 des Änderungsvorschlages 2.1 die Definition des geschäftsführenden Kreisvorstandes, die sich aber schon in Absatz 1 des § 8 findet. Der Änderungsvorschlag_K behält stattdessen das Schema bei: Absatz 1 regelt die Zusammensetzung des Kreisvorstandes und Absatz 2 beschreibt in groben Zügen die Aufgaben des Kreisvorstandes. Auch verzichtet der Änderungsvorschlag_K auf den ungenauen und bisher in der Satzung nicht verwendeten Begriff der „Kreispartei“.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Jan 2025 21:13:44 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Präsentation MV 11.12.2024</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/MV_Januar2025/Prasentation-MV-11-12-2024-1333</link>
                        <author>KV-Vorstand</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/MV_Januar2025/Prasentation-MV-11-12-2024-1333</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/MV_Januar2025/Prasentation-MV-11-12-2024-1333/embeddedpdf?file=%2FMV_Januar2025%2FPrasentation-MV-11-12-2024-1333%2Fviewpdf%3FsectionId%3D42626"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 21 Jan 2025 13:49:13 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Ergänzung von § 8 Absatz 9 </title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/MV_Januar2025/Erganzung-von-8-Absatz-9-63033</link>
                        <author>Yousra El Makrini, Angela Hebeler, Bernadette Niehaus, Monika Düker, Theda Dourado, Maximilian Fries, Sophie Karow, Christian Fritsch, Philippe Büttner, Simon Schütter, Jenny-Mai Guse, Helene van gen Hassend, Martha Schuldzinski, Anas Al-Qura&#039;an, Susanne Ott, Astrid Wiesendorf, Stephan Soll, Gönül Özdemir, Samy Charchira, Patricia Guilleaume, Barbara Flatters, Paul Pansky, Franziska Drozdzynski (Strukturkommission, Vorstand, KV Mitglieder)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bisher:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisvorstand gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan. Dieser wird der Mitgliederversammlung zur Kenntnis gebracht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Änderungsvorschlag:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisvorstand gibt sich <strong>innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach seiner Wahl</strong> einen Geschäftsverteilungsplan <strong>und eine Geschäftsordnung.</strong> Diese <strong>werden den Mitgliedern anschließend in der nächsten</strong> Mitgliederversammlung zur Kenntnis gebracht.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Geschäftsverteilungsplan definiert die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder, aber nicht die Art der Zusammenarbeit. Eine Geschäftsordnung nach dem Vorbild des Landesverbands ist hierbei hilfreich. Der Vorstand definiert zu Beginn seiner Amtszeit die Art und Weise, wie er zusammenarbeiten möchte. Die Transparenz gegenüber der Mitgliederversammlung erhöht die Verbindlichkeit, die Absprachen einzuhalten</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 09:54:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Ergänzung von § 8 Absatz 4 um die Wahl einer frauenpolitischen Sprecherin und einer*eines vielfaltspolitischen Sprecher*in</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/MV_Januar2025/erganzung-von-8-absatz-4-um-die-wahl-einer-frauenpolitischen-spreche-42471</link>
                        <author>Yousra El Makrini, Angela Hebeler, Bernadette Niehaus, Monika Düker, Theda Dourado, Maximilian Fries, Sophie Karow, Christian Fritsch, Philippe Büttner, Simon Schütter, Jenny-Mai Guse, Helene van gen Hassend, Martha Schuldzinski, Anas Al-Qura&#039;an, Susanne Ott, Astrid Wiesendorf, Stephan Soll, Gönül Özdemir, Samy Charchira, Patricia Guilleaume, Barbara Flatters, Paul Pansky, Franziska Drozdzynski (Strukturkommission, Vorstand, KV Mitglieder)</author>
                        <guid>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/MV_Januar2025/erganzung-von-8-absatz-4-um-die-wahl-einer-frauenpolitischen-spreche-42471</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Satzungstext: § 8 Absatz 4</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bisher:</strong><br>
Die Mitglieder des Kreisvorstands werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl und für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. In begründeten Fällen kann die Amtszeit des Vorstands mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitgliederversammlung um drei Monate verlängert werden. Scheidet ein Mitglied des Kreisvorstands vorzeitig aus, so wird auf einer der nächsten Mitgliederversammlungen nachgewählt. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der Amtszeit des gesamten Vorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Änderungsvorschlag:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitglieder des Kreisvorstands werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl und für die Dauer von zwei Jahren gewählt<strong>. Die Kreismitgliederversammlung wählt zusätzlich je ein Mitglied des Vorstands zur frauenpolitischen Sprecherin sowie zum*zur vielfaltspolitischen Sprecher*in. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wiederwahl ist möglich. In begründeten Fällen kann die Amtszeit des Vorstands mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitgliederversammlung um drei Monate verlängert werden. Scheidet ein Mitglied des Kreisvorstands vorzeitig aus, so wird auf einer der nächsten Mitgliederversammlungen nachgewählt. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der Amtszeit des gesamten Vorstands.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In unserer Partei sind wir uns einig, dass Vielfalt und diverse Perspektiven gewinnbringend für unsere Politik sind. Wir arbeiten aktiv daran, unsere Partei diverser zu machen und die Repräsentanz von Menschen mit gesellschaftlich diskriminierten Merkmalen zu erhöhen. Die Einführung von festen Positionen für eine frauenpolitische Sprecherin und eine*n vielfaltspolitische*n Sprecher*in im Kreisvorstand schafft klare Zuständigkeiten für diese zentralen Themenbereiche. Diese Rollen stärken die Sichtbarkeit und Priorität von Geschlechtergerechtigkeit sowie Diversität und Inklusion innerhalb der politischen Arbeit des Kreisverbands.<br><br>
Durch die Benennung spezifischer Verantwortlicher wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und die Repräsentanz von Frauen und Menschen mit Vielfaltsmerkmalen in der Partei gefördert. Dies stellt sicher, dass diese Themen im Vorstand repräsentiert sind, um den Anforderungen und Zielen einer vielfältigen und gleichberechtigten Parteistruktur gerecht zu werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 09:51:26 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Ergänzung von § 8 Absatz 1, 2 &amp; 6 des geschäftsführenden Kreisvorstands um eine*n politische*n Geschäftsführer*in</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/MV_Januar2025/erganzung-von-8-absatz-1-2-6-des-geschaftsfuhrenden-kreisvorstand-26077</link>
                        <author>Yousra El Makrini, Angela Hebeler, Bernadette Niehaus, Monika Düker, Theda Dourado, Maximilian Fries, Sophie Karow, Christian Fritsch, Philippe Büttner, Simon Schütter, Jenny-Mai Guse, Helene van gen Hassend, Martha Schuldzinski, Anas Al-Qura&#039;an, Susanne Ott, Astrid Wiesendorf,  Stephan Soll, Gönül Özdemir,  Samy Charchira, Patricia Guilleaume, Barbara Flatters, Paul Pansky, Franziska Drozdzynski⁩ (Strukturkommission, Vorstand, KV Mitglieder)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Satzungstext: § 8 Absatz 1, 2 und 6</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bisher:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Dem Kreisvorstand gehören zwei gleichberechtigte Sprecher*innen, darunter mindestens eine Frau, die/der Kassierer*in und weitere fünf Beisitzer*innen an. Mindestens die Hälfte der Mitglieder sind Frauen. Die beiden Sprecher*innen und die/der Kassierer*in bilden den geschäftsführenden Vorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband und dessen Geschäfte. Er initiiert und koordiniert die politische Arbeit des Kreisverbands und führt Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Er vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 und 3 BGB.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind, darunter ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Änderungsvorschlag:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 (1) Dem Kreisvorstand gehören <strong>1. </strong>zwei gleichberechtigte Sprecher*innen, darunter mindestens eine Frau, <strong>2. die*der politische Geschäftsführer*in</strong> und die*der Kassierer*in, und <strong>3. weitere vier</strong> Beisitzer*innen an. Mindestens die Hälfte der Mitglieder sind Frauen. Die beiden Sprecher*innen, <strong>die*der politische Geschäftsführer*in</strong> und die*der Kassierer*in bilden den geschäftsführenden Vorstand, <strong>der ebenfalls mindestquotiert besetzt sein muss.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) <strong>Die beiden Sprecher*innen sind für die politische Außendarstellung des Kreisverbandes verantwortlich. Gemeinsam mit der*dem politischen Geschäftsführer*in und der*dem Kreiskassierer*in bilden sie den geschäftsführenden Kreisvorstand, der die Kreispartei mit jeweils zwei Personen gemäß § 26 (2) BGB nach außen vertritt und die Funktion des Arbeitgebers für die Beschäftigten der Kreispartei ausübt.</strong> […]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind, darunter<strong> zwei Mitglieder</strong> des geschäftsführenden Vorstands. […]</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Erweiterung des geschäftsführenden Vorstands um eine*n politische*n Geschäftsführer*in ist sinnvoll und trägt zur weiteren Professionalisierung bei, da die Aufgaben des Kreisverbandes in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Durch das Wachstum des Kreisverbandes sind umfangreichere organisatorische und strategische Aufgaben zu bewältigen, insbesondere in der Planung und Durchführung von Wahlkämpfen sowie bei der Organisation weiterer Veranstaltungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Zuständigkeit für die politische Geschäftsführung soll sich an der Aufgabenteilung im Landes- bzw. Bundesvorstand orientieren, wobei die beiden Vorsitzenden vor allem für die Außendarstellung der Partei verantwortlich sind und die politische Geschäftsführung innere Führungsaufgaben übernimmt. Damit werden Sprecher*innen und der*die Kassierer*in entlastet. Dies trägt zu einer effizienteren und transparenteren Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands bei und stärkt die Handlungsfähigkeit des Kreisverbands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem wird durch die Erweiterung auf vier Personen im geschäftsführenden Vorstand eine stabile Mindestquotierung von Frauen sichergestellt, was die Repräsentation und Diversität im Führungsteam weiter stärkt und der Personalentwicklung dient.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die klare Rollenverteilung erleichtert die interne und externe Kommunikation und macht sie transparenter. Dadurch können Synergieeffekte entstehen, da die Führungsaufgaben auf mehr Schultern verteilt werden und weniger Absprachen über Aufgabenteilung erforderlich sind.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 09:16:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Ergebnisprotokoll MV_11.12.2024</title>
                        <link>https://gruene-duesseldorf.antragsgruen.de/MV_Januar2025/Ergebnisprotokoll-MV-11-12-2024-62184</link>
                        <author>KV-Vorstand</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/MV_Januar2025/Ergebnisprotokoll-MV-11-12-2024-62184/embeddedpdf?file=%2FMV_Januar2025%2FErgebnisprotokoll-MV-11-12-2024-62184%2Fviewpdf%3FsectionId%3D42626"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 15 Jan 2025 15:43:58 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>