Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 22. Juni 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.06.2024, 23:54 |
V1: SELBSTBESTIMMUNG UND REPRODUKTIVE RECHTE STÄRKEN: PARAGRAF 218 STGB STREICHEN!
Antragstext
Der Kreisverband Düsseldorf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN setzt sich dafür ein, dass
die urgrüne Forderung, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren, endlich
umgesetzt wird. Damit setzen wir ein klares Zeichen für reproduktive
Selbstbestimmung und geben unserer Bundestagsfraktion Rückenwind.
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle
Menschen gelten muss. Auch für alle Frauen und Mädchen und anderen Personen, die
schwanger werden können. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und
legalen Schwangerschaftsabbrüchen, die elementarer Bestandteil einer guten
Gesundheitsvorsorge sind. Das ist seit jeher die Position von Bündnis 90/ Die
Grünen.
Die Entscheidung, ob eine schwangere Person ihre Schwangerschaft abbricht oder
nicht, ist allein ihre. Schwangere brauchen für diese Entscheidung gute
Beratungs- und Versorgungsstrukturen, die sie unterstützen und keine
Bevormundung oder Drohungen mit dem Strafrecht.
Ein von der Bundesregierung eingesetztes unabhängiges Gremium zur rechtlichen
Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen aus Expert*innen verschiedenster
wissenschaftlicher Fachrichtungen hat im April die einstimmige Empfehlung[1]
abgegeben, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft
(bis 12 Wochen nach Empfängnis) mit Einwilligung der schwangeren Person
legalisiert werden sollten. In der mittleren Phase der Schwangerschaft stehe dem
Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der einen Regulierungsrahmen schaffe.
Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen in der gesamten Schwangerschaft
vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
Die Kommission empfiehlt ferner, Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zu
stärken, u.a., indem der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln auch nach dem
Ende des 22. Lebensjahres ermöglicht wird.
Wir haben als Regierungsfraktion auf Bundesebene die historische Chance, mit SPD
und FDP diese überfällige Reform umzusetzen. Unsere Koalitionspartner*innen im
Bund müssen jetzt den Kommissionsbericht ernst nehmen und die Streichung des
§218 zeitnah mit uns auf den Weg bringen. Wir appellieren an FDP-
Bundesjustizminister Buschmann, zeitnah einen entsprechenden
Gesetzesentwurf außerhalb des Strafgesetzbuches vorzulegen. Wer es mit dem Recht
auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung, mit der liberalen
Gesellschaft und Freiheit ernst meint, hat mit dem
Kommissionsbericht jetzt eine gute Grundlage, um endlich zu handeln!Hierbei
sollte die bevormundende Beratungspflicht für Schwangere durch einen
Rechtsanspruch auf Beratung mit der Pflicht des Staates, ein Angebot
vorzuhalten, ersetzt werden. Sinnvoll ist hierbei, Ärzt*innen zu verpflichten,
auf die Möglichkeit der Beratung hinzuweisen.
Wir fordern die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu auf, diese
historische Chance zu nutzen und zeitnah auf die nötigen rechtlichen Schritte
hinzuwirken, um die Empfehlungen der Kommission umzusetzen.
Begründung
Die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch ist eine fundamentale Forderung der Frauenbewegungen. Wir Grüne stellen uns seit jeher gegen die Kriminalisierung von Frauen und allen gebärfähigen Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen sowie den Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen und darüber informieren. Erstmals hat nun eine unabhängige Expert*innenkommission einstimmig erklärt, dass sich die Thematik um Schwangerschaftsabbrüche und Fristenregelungen außerhalb des Strafgesetzbuches regeln lassen und geregelt werden sollten.
Die aktuelle Regelung im Strafgesetzbuch verhindert keine Abbrüche, sondern führt lediglich zu einer Stigmatisierung von Schwangeren und Ärzt*innen. Viele Ärzt*innen sind dadurch stark unter Druck und bieten keine Schwangerschaftsabbrüche an. Das verschlechtert die Versorgungslage für Betroffene. In Düsseldorf müssen Schwangere, die ihre Entscheidung längst getroffen haben, teilweise mehrere quälende Wochen auf einen Termin für den Abbruch warten, während die Schwangerschaft weiter voranschreitet.
Die Situation von Schwangeren, die einen Abbruch durchführen lassen wollen, wird weiter dadurch erschwert, dass sie sich einer Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle unterziehen müssen. Danach muss eine 3-tägige „Bedenkzeit“ eingehalten werden, auch wenn die Entscheidung schon längst getroffen ist. Diese Verzögerung kann bspw. dazu führen, dass eine schwangere Person nicht die gewünschte oder medizinisch empfohlene Methode für den Abbruch wählen kann. Im Schlimmsten Fall kann der Schwangerschaftsabbruch gar nicht mehr durchgeführt werden, obwohl die Schwangerschaft noch vor Ablauf der 12 Wochen entdeckt wurde.
Die aktuelle Beratungsregelung bevormundet Schwangere und ist in sich widersprüchlich, da sie einerseits ergebnisoffen sein, als auch dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen muss. Gute Beratung gelingt, wenn sie freiwillig ist. Durch das Ersetzen der Beratungspflicht durch ein Recht auf Beratung könnten Beratungsstellen mehr Zeit für gewünschte Beratungen und wichtige Präventionsarbeit aufwenden und damit Schwangere sinnvoller unterstützen.
Als legale Behandlung können Schwangerschaftsabbrüche endlich ins Kurrikulum der Gynäkolog*innenausbildung einbezogen werden. Dadurch könnten mehr Ärzt*innen diesen Eingriff durchführen und die Versorgungslage würde deutlich verbessert. Auch würde die Möglichkeit geschaffen, den Abbruch und damit zusammenhängende Behandlungskosten über die Krankenkassen abzurechnen, anstatt das Land zu belasten.
Frauenrechte in Gesellschaften sind immer ein Gradmesser für deren Demokratie.
Gerade jetzt, wo Schwangerschaftsabbrüche in nationalistischen Ländern im Kreuzfeuer stehen, gerade jetzt, wo die Expert*innen einer Meinung sind, ist die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein dringend gebotenes Zeichen für Demokratie und Frauenrechte.
Unterstützer*innen
- Yousra El Makrini (KV Düsseldorf)
- Simone Scholten (KV Düsseldorf)
- Kira Heyden (KV Düsseldorf)
- David Maus (KV Düsseldorf)
- Jens Frantzen (KV Düsseldorf)
- Pia Hölz (KV Düsseldorf)
- Michael Kleinhans (KV Düsseldorf)
- Laura Schäfers (KV Düsseldorf)
- Esther Engberding (KV Düsseldorf)
- Diana Hein (KV Düsseldorf)
- Jean-Philippe Büttner (KV Düsseldorf)
- Jenny-Mai Guse (KV Düsseldorf)
- David Sasserath (KV Düsseldorf)
- Jürgen Fischer (KV Düsseldorf)
- Christian Fritsch (KV Düsseldorf)
- Maike Wennemer (KV Düsseldorf)
- Martina Chalmovsky (KV Düsseldorf)
- Sara Nanni (KV Düsseldorf)
- Antonia Frey (KV Düsseldorf)
- Philipp Schlee (KV Düsseldorf)
Zustimmung
- Anja Dürselen
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