| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 28. Oktober 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3 Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | Finn Zimmermann (KV Düsseldorf) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 28.10.2025, 08:58 |
V1: Basisdemokratie stärken
Antragstext
Ergänzung der Satzung §6 (4).
Aktuelle Fassung:
Die Mitgliederversammlung beschließt über die
politischen Leitlinien und die Rahmenziele von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Düssel-
dorf. Sie beschließt
▪ Satzung,
▪ Beitrags- und Kassenordnung,
▪ Geschäftsordnung,
▪ Haushalt des Kreisverbands sowie
▪ Programm und Wahlprogramm.
Die Mitgliederversammlung wählt
▪ den Vorstand,
▪ die Rechnungsprüfer*innen,
▪ die Bewerber*innen für die Kommunal-, Land-
tags- und Bundestagswahlen
▪ sowie die Delegierten zu Bezirks-, Landes- und
Bundesorganen.
Neue Fassung (Änderungen sind kursiv geschrieben):
Die Mitgliederversammlung beschließt über die
politischen Leitlinien und die Rahmenziele von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Düssel-
dorf. Sie beschließt
▪ Satzung,
▪ Beitrags- und Kassenordnung,
▪ Geschäftsordnung,
▪ Haushalt des Kreisverbands sowie
▪ Programm und Wahlprogramm.
Die Mitgliederversammlung wählt
▪ den Vorstand,
▪ die Rechnungsprüfer*innen,
▪ die Bewerber*innen für die Kommunal-, Land-
tags- und Bundestagswahlen
▪ sowie die Delegierten zu Bezirks-, Landes- und
Bundesorganen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet außerdem über die Aufnahme von
Koalitionsverhandlungen sowie über deren Ergebnisse. Hierfür sind die Ergebnisse
von Sondierungen und Koalitionsverhandlungen den Mitgliedern mindestens sieben
Tage vor der Abstimmung zugänglich zu machen.
Begründung
Wir sind eine basisdemokratische Partei. Als solche liegen alle wichtigen Entscheidungen direkt bei den Mitgliedern. Damit diese eine fundierte Entscheidung treffen können, ist es wichtig, dass ihnen alle Informationen frühzeitig und vollständig vorliegen.
Diese Änderung soll kein Misstrauen gegenüber den Verhandlungsteams zum Ausdruck bringen. Vielmehr soll sie sicherstellen, dass alle Stimmen gehört werden können und alle Mitglieder genüg Zeit haben, sich ihre eigene Meinung zu den Ergebnissen zu bilden.
Das Festschreiben dieser Regel sichert, dass auch in Zukunft alle Mitglieder die Möglichkeit haben an der Willensbildung der Partei mitzuwirken.
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