Änderungen von V1 zu V1
| Ursprüngliche Version: | V1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.09.2026, 23:17 |
| Neue Version: | V1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 26.09.2026, 09:01 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 12 bis 20:
Für uns ist deshalb klar, dass sich eine Koalition mit grüner Beteiligung in NRW zu einem Verbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz bekennen muss. Wir begrüßen den aktuellen Vorschlag der schwarz-grünen Landesregierung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Verfahrens einzusetzen. Das ist ein erster, wenn auch später Schritt, der angesichts der Lage aber nicht ausreicht. Eine Koalition mit grüner Beteiligung kann es nur geben, wenn diese Koalition sich für ein Verbotsverfahren im Bundesrat einsetzt und bei einer entsprechenden Abstimmung mit „Ja“ stimmt. Diese Haltung zum Verbotsverfahrens ist für uns Grundlage und Bedingung für eine Koalition auf Landesebene.
Wir müssen jetzt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie unter Beweis stellen. Dazu gehört der entschlossene Einsatz für ein AfD-Verbotsverfahren. Wir begrüßen den aktuellen Vorschlag der schwarz-grünen Landesregierung, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Verfahrens einzusetzen. Dies ist aus unserer Sicht angesichts der Gefahr, die von der AfD für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht, ein notwendiger, wenn auch später Schritt, der angesichts der Lage aber nicht ausreicht. In der Arbeitsgruppe müssen die vorhandenen Erkenntnisse gebündelt und auf ihre Verwertbarkeit hin geprüft werden, um ein Verbotsverfahren erfolgreich vorantreiben zu können. Dabei müssen die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, um zu einem zeitnahen Ergebnis zu gelangen. Eine künftige Koalition mit grüner Beteiligung in NRW muss bei dieser Zustimmung bleiben und sich darauf verständigen, dass die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung im Bundesrat verpflichten. Für uns ist klar: Wir machen auf allen Ebenen die gründliche Vorbereitung und Einleitung eines Verbotsverfahrens als notwendige Maßnahme zum Schutz unserer Demokratie zur Priorität.
Von Zeile 41 bis 42 einfügen:
uns auch kein Argument, nicht den Versuch zu wagen, unsere Demokratie zu schützen.