Der Änderungsantrag ist als Globalalternative eingegeben, obwohl ca. 65 % des Ursprungstextes erhalten bleiben sollen. Aber viele Umformulierungen und auch Textverschiebungen machen es schwierig, einen Änderungsantrag in den Originaltext einzuarbeiten.
Hauptkritikpunkte an den bisherigen Formulierung sind:
- Es entsteht der Eindruck, wir wären am Anfang der Entwicklung, wir bäuchten "Wenden"., also grundsätzliche Neuausrichtungen. Das blendet aus, dass schon viel, u.a. wegen uns, erreicht worden ist in Sachen Klimaschutz und wir diejenigen sind, die besonders auf konsequentere Zielverfolgung drängen.
- Es fehlt bisher eine klare und übersichtlichere Strukturierung des Themas.
- Dass Klimaanpassung hier gar nicht vorkommet, erschließt sich auch aus fachlichen Gründen nicht. Deshalb taucht dies hier im Änderungsantrag auf. Nichtsdestotrotz haben wir die Maßnahmen zur Klimaanpassung im Kapitel "Umwelt" belassen, weil es neben dem Klimaschutz auch andere positive Effekte für den Bereich Umwelt gibt und um den Eingriff in den Entwurf zu minimieren.
Leider lassen sich keine Absätze einfügen in den Änderungstext, deshalb jeweils HInweis in Klammern. (Antrag der AG Nachhaltige Kommune im KV Düsseldorf)
Kommentare
Ingrid Landau:
Ich würde so gerne ein grundsätzliches Gebot von Fotovoltaik auf Neubauten einführen bzw. Begründungspflicht, weshalb es nicht möglich ist . Ich weiß aber nicht, ob das baurechtlich möglich ist, oder vielleicht sogar schon geltend....