Dass Videobeobachtung im öffentlichen Raum einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt ist unbestritten. Gegen gedankenlose Ausweitungen der selbigen sollten wir uns immer wenden und die Erhöhung der Präsenz von Ordnungskräften immer als vorzugswürdigen Weg verfolgen.
Gerade weil unsere Forderung so richtig und wichtig ist, sollten wir den Absatz nicht mit der gewagten und nicht belegten These einleiten, dass Videoüberwachung für mehr Sicherheit oft unwirksam sei. Denn auch wenn eine Straftat durch Videoüberwachung nicht verhindert werden konnte, so ist es gleichwohl ein Gewinn für die Sicherheit, wenn es gelingt, diese nachträglich durch Videoüberwachung aufzuklären und zu ahnden.
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