Veranstaltung: | Mitgliederversammlung am 20. November 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 4.3 Antrag: Wahlkampfrücklagen |
Antragsteller*in: | KV Vorstand (dort beschlossen am: 01.11.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.11.2021, 14:35 |
A2: Wahlkampfrücklage
Antragstext
Die Mitgliederversammlung beschließt die Einrichtung einer expliziten
Wahlkampfrücklage, aus der die Eigenmittel zur Finanzierung zukünftiger
Wahlkämpfe zu bestreiten sind.
Die Wahlkampfrücklage wird in einer eigenen zweckgebundenen Anlageform
(voraussichtlich Tagegeldkonto) angelegt. Bei der Wahl des Instituts sind
Nachhaltigkeitskriterien angemessen zu berücksichtigen.
In der mittelfristigen Finanzplanung ist die Wahlkampfrücklage explizit
aufzuführen und die Mittelzuführung so zu planen, dass die zum Planungszeitpunkt
erforderlichen Eigenmittel für die bevorstehenden drei Wahlkämpfe zum Zeitpunkt
des jeweiligen Inkrafttretens eines Wahlkampfhaushalts gedeckt sind.
Ab dem Inkrafttreten eines Wahlkampfhaushalts können für den Wahlkampf geplante
Eigenmittel aus der Wahlkampfrücklage entnommen und in das Kontokorrentkonto
überführt werden.
Mit dem Abschluss eines Wahlkampfhaushalts werden nicht verwendete Mittel aus
dem abgeschlossenen Wahlkampfhaushalt in die Wahlkampfrücklage zurückgeführt.
Die Einrichtung der Wahlkampfrücklage soll bis zur Jahreshauptversammlung 2022
abgeschlossen sein und, nach jetzigem Stand, erstmalig für den Europawahlkampf
2024 genutzt werden.
Begründung
Im Rahmen der weiteren Professionalisierung ist es angezeigt, dass die Eigenmittel strategisch geplant und mittelfristig zweckgebunden angespart werden.
Auch wenn die aktuelle Vermögenslage des Kreisverbands als positiv zu bewerten ist, muss die Vermögensanlage und die Verwendung von Vermögensbeständen umsichtig geplant werden, da mit zunehmender politischer Verantwortung und mit zunehmendem Einfluss von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch die Anforderungen an die Wahlkämpfe des Kreisverbands steigen.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die finanzielle Risikoplanung in unserem enorm gewachsenen Kreisverband.
Die Einrichtung der Wahlkampfrücklage soll es ermöglichen, eine grundlegende Trennung der wesentlichen Perspektiven der mittelfristigen Finanzplanung in der Anlage des Vermögens widerzuspiegeln. Mit der Einrichtung der Wahlkampfrücklage sind dies:
- Umlaufvermögen (Kontokorrent, Barkasse, Forderungen und Verbindlichkeiten) zur Finanzierung des Regelhaushalts und zum Ansparen der Rücklagen
- Risikorücklage zur Absicherung von Verbindlichkeiten und Pflichtausgaben bei überwiegendem oder vollständigem Ausbleiben von Einnahmen
- Wahlkampfrücklage zur Finanzierung der Eigenmittel für Wahlkämpfe
- Freie Rücklage zur Finanzierung von Investitionen und hohen einmaligen Ausgaben für Anschaffungen, die nicht von der Wahlkampfrücklage gedeckt sind
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