| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Beitrags- und Kassenordnung |
| Antragsteller*in: | Strukturkommission (dort beschlossen am: 12.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.03.2026, 17:33 |
A26: § 8 Aufwandsentschädigung Vorstand, BKO
Antragstext
Neuer §8 Aufwandsentschädigung
Der Vorstand soll für seine Arbeit eine monatliche Aufwandsentschädigung
erhalten; die Höhe soll sich dabei an den Aufwandsentschädigungen kommunaler
Mandatsträger*innen (nach Abzug der Mandatsbeiträge) orientieren und
entsprechend der Verantwortung der jeweiligen Vorstandsämter gestaffelt werden.
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands erhalten jeweils eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 Euro, die Beisitzer*innen jeweils in
Höhe von 70,00 Euro.
Begründung
Durch das erfreuliche Wachstum des Kreisverbandes ist der Umfang der Tätigkeit des Vorstandes erheblich angewachsen; für den geschäftsführenden Vorstand besteht zudem ein Haftungsrisiko. Um dieses Engangement anzuerkennen und ggf. finanzielle Nachteile zumindest in kleinem Umfang auszugleichen ist eine Aufwandsentschädigung mittlerweile angemessen und angezeigt.
Die Nummerierungen der Paragraphen verschieben sich entsprechend.
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