| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Beitrags- und Kassenordnung |
| Antragsteller*in: | Strukturkommission (dort beschlossen am: 12.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.03.2026, 17:20 |
A25: Änderung von §7 Abs. 2, BKO
Antragstext
Ist das Mitglied mit mehr als drei Monatsbeiträgen in Rückstand, kann der
Kreisvorstand ein Ausschlussverfahren einleiten.
Änderungsvorschlag:
Ist ein Mitglied mehr als drei Monate mit der Beitragszahlung nach Maßgabe des §
1 der Beitrags- und Kassenordnung im Rückstand, so reicht der Kreisvorstand nach
Ablauf eines Monats nach Zustellung einer zweiten Mahnung den Antrag auf das
Parteiausschlussverfahren ein. Auf diese Folge muss in der zweiten Mahnung
hingewiesen werden.
Begründung
Der KV muss die Möglichkeit haben, säumigen Mitgliedern mit entsprechender Konsequenz entgegenzuwirken. Ansonsten bleiben Mitglieder ggf. über einen langen Zeitraum zwar Mitglied, für das auch Abgaben an den LV zu zahlen sind, ohne hierfür Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Zudem kostet die Verwaltung und die Einleitung eines Ausschlussverfahrens weitere Ressourcen.
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