Veranstaltung: | Mitgliederversammlung am 09.09.2023 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 4.2 Strukturkommission |
Antragsteller*in: | KV-Vorstand (dort beschlossen am: 28.08.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.08.2023, 10:59 |
A3: AG-Statut Vorschlag
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Titel
AG-Statut Vorschlag
Antragstext
Vorschlag für ein AG-Statut zur Abstimmung in der Mitgliederversammlung am 9.
September 2023 (Vorstand, Stand 24.08.)
Arbeitsgemeinschaften sind auf der Grundlage Bündnisgrüner Politik der Ort
inhaltlicher Arbeit auf Kreisebene in Düsseldorf.
Jedes GRÜNE Mitglied oder sachlich interessierte Bürger*innen haben die
Möglichkeit, sich mit anderen Mitgliedern oder Interessent*innen im Rahmen der
Grundsätze des Programms von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf örtlicher und sachlicher
Ebene zu Arbeitsgemeinschaften zusammenzuschließen.
Gründungsregularien:
- Der Kreisvorstand beschließt über Anerkennung, Umbenennung und Auflösung
der Arbeitsgemeinschaften.
- Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) kann sich neu gründen, wenn nicht schon eine
andere AG zum gleichen oder sehr ähnlichen Thema aktiv ist.
- Zur Gründung einer AG müssen sich mindestens fünf potentielle AG-
Mitglieder, möglichst paritätisch besetzt, zusammenschließen. Eine nicht
paritätische Besetzung ist im Anerkennungsantrag zu begründen.
- Die potentiellen AG-Mitglieder stellen einen formalen Anerkennungsantrag
an den Kreisvorstand, der die Anerkennung beschließt oder ablehnt.
- Auf einer konstituierenden Sitzung wird die AG-Gründung beschlossen und
schriftlich protokolliert.
- Jede AG wählt aus ihrer Mitte zeitnah möglichst zwei Sprecher*innen. Die
Sprecher*innen müssen Mitglied im KV Düsseldorf sein. Das Frauenstatut ist
zu beachten. Eine Ausnahme bildet eine mögliche AG Queer. Das
Vielfaltstatut ist zu beachten.
- Das Gründungsprotokoll wird mit dem Vorstandsbeschluss zur Anerkennung in
der Kreisgeschäftsstelle (KGS) schriftlich und digital hinterlegt.
Arbeitsregularien
- Die AG trifft sich mindestens zweimal im Jahr, ansonsten legt sie ihren
Rhythmus selbst fest.
- Die Amtszeit der AG-Sprecher*innen wird vor ihrer Wahl durch die AG
festgelegt und kann maximal zwei Jahre betragen.
- Beschlüsse gemäß den Satzungen können innerhalb der AGen nur von
Mitgliedern im KV Düsseldorf getroffen werden.
Finanzen
- Soweit es dem KV wirtschaftlich möglich ist, bekommt die AG ein jährliches
Budget im Rahmen der Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt. Bei
Budgetüberschreitungen entscheidet der Kreisvorstand im Einzelfall.
- Für Ausgaben über 50€ muss die AG einen Finanzbeschluss fassen und im
Rahmen einer Budgetprüfung über die Kreisgeschäftsführung genehmigen
lassen.
- Satzungsgemäß müssen Finanzbeschlüsse protokolliert werden und sind zu
archivieren.
- Die Abrechnung der Ausgaben erfolgt über die Kreisgeschäftsstelle bis
spätestens 31.12. des laufenden Jahres. Sachaufwendungen werden nur gegen
Vorlage von Originalbelegen mit den gesetzlichen Mindestangaben erstattet.
- Die AG ist gemäß Parteiengesetz verpflichtet, ihre Mittel ausschließlich
für die politische Willensbildung in Düsseldorf einzusetzen. Humanitäre
Hilfeleistungen (Spenden an Dritte) sind gemäß Parteiengesetz verboten.
Anmerkungen
- Der Kreisvorstand hat eine AG aufzulösen, wenn diese gegen inhaltliche
Grundsätze der Partei
oder ihrer Ordnung verstößt, sonstiger Schaden für die Partei entsteht
oder wenn die formalen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Dazu
sind die jeweiligen AG-Sprecher*innen anzuhören.
- Wird ein E-Mail-Verteiler für die AG eingerichtet, ist dieser DSGVO-
konform über
die Kreisgeschäftsstelle einzurichten.
Änderungsanträge
- A3-001 (Guenther Bunte-Esders, Kira Heyden (KV Düsseldorf), Eingereicht)
Kommentare