Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 28. Januar 2025 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2.1 Antrag politische Geschäftsführung |
Antragsteller*in: | Yousra El Makrini, Angela Hebeler, Bernadette Niehaus, Monika Düker, Theda Dourado, Maximilian Fries, Sophie Karow, Christian Fritsch, Philippe Büttner, Simon Schütter, Jenny-Mai Guse, Helene van gen Hassend, Martha Schuldzinski, Anas Al-Qura'an, Susanne Ott, Astrid Wiesendorf, Stephan Soll, Gönül Özdemir, Samy Charchira, Patricia Guilleaume, Barbara Flatters, Paul Pansky, Franziska Drozdzynski (Strukturkommission, Vorstand, KV Mitglieder) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.01.2025, 09:16 |
A2: Ergänzung von § 8 Absatz 1, 2 & 6 des geschäftsführenden Kreisvorstands um eine*n politische*n Geschäftsführer*in
Antragstext
Satzungstext: § 8 Absatz 1, 2 und 6
Bisher:
(1) Dem Kreisvorstand gehören zwei gleichberechtigte Sprecher*innen, darunter
mindestens eine Frau, die/der Kassierer*in und weitere fünf Beisitzer*innen an.
Mindestens die Hälfte der Mitglieder sind Frauen. Die beiden Sprecher*innen und
die/der Kassierer*in bilden den geschäftsführenden Vorstand.
(2) Der Kreisvorstand leitet den Kreisverband und dessen Geschäfte. Er initiiert
und koordiniert die politische Arbeit des Kreisverbands und führt Beschlüsse der
Mitgliederversammlung aus. Er vertritt den Kreisverband nach innen und außen.
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband gemäß § 26 Absatz 1
Satz 2 und 3 BGB.
(6) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% seiner Mitglieder
anwesend sind, darunter ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands.
Änderungsvorschlag:
§8 (1) Dem Kreisvorstand gehören 1. zwei gleichberechtigte Sprecher*innen,
darunter mindestens eine Frau, 2. die*der politische Geschäftsführer*in und
die*der Kassierer*in, und 3. weitere vier Beisitzer*innen an. Mindestens die
Hälfte der Mitglieder sind Frauen. Die beiden Sprecher*innen, die*der politische
Geschäftsführer*in und die*der Kassierer*in bilden den geschäftsführenden
Vorstand, der ebenfalls mindestquotiert besetzt sein muss.
(2) Die beiden Sprecher*innen sind für die politische Außendarstellung des
Kreisverbandes verantwortlich. Gemeinsam mit der*dem politischen
Geschäftsführer*in und der*dem Kreiskassierer*in bilden sie den
geschäftsführenden Kreisvorstand, der die Kreispartei mit jeweils zwei Personen
gemäß § 26 (2) BGB nach außen vertritt und die Funktion des Arbeitgebers für die
Beschäftigten der Kreispartei ausübt. […]
(6) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% seiner Mitglieder
anwesend sind, darunter zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands. […]
Begründung
Die Erweiterung des geschäftsführenden Vorstands um eine*n politische*n Geschäftsführer*in ist sinnvoll und trägt zur weiteren Professionalisierung bei, da die Aufgaben des Kreisverbandes in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Durch das Wachstum des Kreisverbandes sind umfangreichere organisatorische und strategische Aufgaben zu bewältigen, insbesondere in der Planung und Durchführung von Wahlkämpfen sowie bei der Organisation weiterer Veranstaltungen.
Die Zuständigkeit für die politische Geschäftsführung soll sich an der Aufgabenteilung im Landes- bzw. Bundesvorstand orientieren, wobei die beiden Vorsitzenden vor allem für die Außendarstellung der Partei verantwortlich sind und die politische Geschäftsführung innere Führungsaufgaben übernimmt. Damit werden Sprecher*innen und der*die Kassierer*in entlastet. Dies trägt zu einer effizienteren und transparenteren Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands bei und stärkt die Handlungsfähigkeit des Kreisverbands.
Zudem wird durch die Erweiterung auf vier Personen im geschäftsführenden Vorstand eine stabile Mindestquotierung von Frauen sichergestellt, was die Repräsentation und Diversität im Führungsteam weiter stärkt und der Personalentwicklung dient.
Die klare Rollenverteilung erleichtert die interne und externe Kommunikation und macht sie transparenter. Dadurch können Synergieeffekte entstehen, da die Führungsaufgaben auf mehr Schultern verteilt werden und weniger Absprachen über Aufgabenteilung erforderlich sind.
Änderungsanträge
- Globalalternative: A2-020 (Kira Heyden (KV Düsseldorf), Eingereicht)
Kommentare