| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 29. Oktober 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge aus der Mitgliederversammlung vom 26.09.2026 |
| Antragsteller*innen: | Grüne Jugend Düsseldorf (dort beschlossen am: 10.10.2026) Monika Düker, Samy Charchira, Anas Al-Qura'an |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.10.2026, 13:44 |
A2: Wehrhafte Demokratie heißt: AfD Verbotsverfahren ohne Wenn und Aber
Antragstext
"Um dieses Ziel zu erreichen, muss eine künftige Regierung in NRW mit grüner
Beteiligung die Einsetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung und
Vorbereitung des Verfahrens schnellstmöglich auf den Weg bringen und die
erforderlichen Ressourcen dafür bereitstellen. Das Ergebnis ist dann in den
Bundesrat einzubringen. Diese Maßnahme zum Schutz unserer Demokratie hat für uns
höchste Priorität."
Begründung
Nachdem nun bereits der Landtagswahlprogrammentwurf vorliegt, möchten wir unseren ursprünglichen Antrag in der obigen Weise konkretisieren. Zum Verständnis anbei den ursprünglichen geeinten Antragstext:
"Wehrhafte Demokratie heißt: AfD Verbotsverfahren ohne Wenn und Aber
Das vor 75 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von
Grundrechten, Schutz von Minderheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt
es mit allen Kräften zu verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus der Erfahrung
der Nazi-Diktatur heraus die Mittel dafür: Die Möglichkeit des Verbots von
verfassungsfeindlichen Parteien. Es ist die Verantwortung aller demokratischen
Parteien, des Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie der
Bundesregierung, diese Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen.
Unsere Demokratie ist wehrhaft.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Nicht erst seit der Wahl in Sachsen-
Anhalt ist klar, dass eine von der AfD geführte Regierung Realität werden kann
und diese die Grundrechte vieler Menschen gefährdet.
Wir müssen jetzt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie unter Beweis stellen. Dazu gehört der entschlossene Einsatz für ein AfD-Verbotsverfahren. Wir begrüßen den aktuellen Vorschlag der schwarz-grünen Landesregierung, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Verfahrens einzusetzen. Dies ist aus unserer Sicht angesichts der Gefahr, die von der AfD für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht, ein notwendiger, wenn auch später Schritt, der angesichts der Lage aber nicht ausreicht. In der Arbeitsgruppe müssen die vorhandenen Erkenntnisse gebündelt und auf ihre Verwertbarkeit hin geprüft werden, um ein Verbotsverfahren erfolgreich vorantreiben zu können. Dabei müssen die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, um zu einem zeitnahen Ergebnis zu gelangen. Eine künftige Koalition mit grüner Beteiligung in NRW muss bei dieser Zustimmung bleiben und sich darauf verständigen, dass die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung im Bundesrat verpflichten. Für uns ist klar: Wir machen auf allen Ebenen die gründliche Vorbereitung und Einleitung eines Verbotsverfahrens als notwendige Maßnahme zum Schutz unserer Demokratie zur Priorität.
Niemand behauptet, ein Verbot allein könne rechtsextreme Einstellungen,
strukturelle Beschleuniger für rechtsextremes Gedankengut, Propaganda-
Algorithmen oder das schwindende Vertrauen in demokratische Institutionen
beheben. Wir brauchen weiterhin eine lebendige demokratische Zivilgesellschaft,
die Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Einstellungen, einen Staat, der
einfach funktioniert, und vieles mehr, um den Rechtsextremismus zurückzudrängen.
Ein Verbot der AfD hat den entscheidenden Vorteil, dass staatliche
Parteienfinanzierung und die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen nicht mehr
für rechtsextremen Hass und menschenverachtende Hetze eingesetzt werden können,
dass Parteistrukturen zerschlagen werden, die aktuell tief in die rechtsextreme,
gewaltbereite Szene hineinreichen, und Nachfolgeorganisationen verboten sind.
Ein Verbot der AfD bedeutet eine Schwächung des organisierten Rechtsextremismus
in Deutschland.
Ein Scheitern des Verbotsverfahrens nach Prüfung des Bundesverfassungsgerichts
bleibt eine Möglichkeit, von der wir uns nicht entmutigen lassen. Ein
Verbotsverfahren zu unterlassen und damit ein Werkzeug ungenutzt zu lassen, wäre
angesichts der Bedrohungslage für Demokratie und Menschenrechte fahrlässig.
Außerdem stehen die Chancen ausweislich eines ausführlichen ergebnisoffenen
Gutachtens gut. Angesichts der Wahlergebnisse in Sachsen-Anhalt ist die
Möglichkeit des Erstarkens der AfD bei einem Scheitern des Verbotsverfahrens für
uns auch kein Argument, nicht den Versuch zu wagen, unsere Demokratie zu
schützen.
Wir werden deshalb als Kreisverband Düsseldorf falls erforderlich einen
entsprechenden Änderungsantrag für das Landtagswahlprogramm stellen."
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