1.) Statt "Außerdem" "Konkret": Produkte aus recycelbaren und/oder Recyclingmaterial sind ja ein Beispielfür die Einhaltung ökologischer Standards im Rahmen der Beschaffung, die in Satz 1 angesprochen werden.
2.) statt "recycelbar" "aus Recyclingmaterial": Alle Forderungen nach mehr Recycling bzw. recycelbaren Produkten nützen nichts, wenn es für die daraus entstehenden Sekundärrohstoffe/Recyclate keinen Markt gibt. Öffentliche Beschaffung muss hier Vorreiter sein und die entsprechende Nachfrage erzeugen - und damit auch Akzeptanz für Recyclingprodzkte in der Breite schaffen. Diese Pflicht erfolgt auch aus § 45 KrWG.
Kapitel: | Umwelt, Grün & Anpassung an den Klimawandel |
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Antragsteller*in: | Anne-Kristina Zippel (KV Düsseldorf) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.02.2020, 21:11 |
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