Die "Ohnmacht" vieler Mieter dürfte unter anderem auch darauf beruhen, dass teils gar nicht erkennbar ist, welcher Investor sich hinter komplizierten (mehrfach verschachtelten) Gesellschaftsstrukturen verbirgt. Es sollte schlichtweg nachgehalten werden, ob das (bereits vorhandene) Transparenzregister (vgl. §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes) mit den erforderlichen Daten gefüllt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss dies eingefordert werden. Auch wenn letztlich das Bundesverwaltungsamt zuständig ist: Es ist geboten, dass auch die Stadt sich (bspw. im Rahmen einer Stichprobenkontrolle) engagiert und bei Bedarf auf das Bundesverwaltungsamt einwirkt.
Kapitel: | Wohnen |
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Antragsteller*in: | Sebastian Tackenberg (KV Düsseldorf) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2020, 15:22 |
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