Die Nennung eines konkreten Mindestbeitrags an dieser Stelle erübrigt sich, da er sich für alle mit einem Nettoeinkommen ab 1.371€ aus der 1%-Regel ergibt und Personen mit weniger als 1.371€ faktisch einen geringeren ermäßigten Beitrag zahlen (können).
Wenn es keine Ermäßigung gäbe, wäre unsozial, eine feste Untergrenze zu ziehen, die ausgerechnet für die Einkommensschwächsten automatisch einen höheren Prozentanteil ergäbe.
[Wie viel 1% bei einem bestimmten Einkommen sind, kann man auf Anmeldeseiten mit 1,2 Beispielen illustrieren; keinen rechnerischen "Mindestbeitrag" zu nennen, senkt im Zweifel die Wahrscheinlichkeit, dass einfach dieser eingetragen wird, statt den tatsächlichen individuellen 1%-Betrag auszurechnen.]
Kommentare
Leonie Tonsen:
Bis zu letzt hat uns leider vor erhebliche Herausforderungen gestellt, einen Weg zu finden, unsere Änderungswünsche kurzfristig in geschickter Form dem Inhalt und Format der erst Dienstagnachmittag bekannten und unerwartet zahlreichen 28 Einzelanträge anzupassen.
Die nun gewählte Variante ergab sich im Laufe des Abends und der Nacht aus gestern erhaltener Information zum voraussichtlichen. Verfahrensvorschlag.