| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Beitrags- und Kassenordnung |
| Antragsteller*in: | Strukturkommission (dort beschlossen am: 12.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.03.2026, 15:13 |
A8: Änderung von §1 Abs. 2, BKO
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
Änderungsvorschlag:
(2) Auf schriftlichen Antrag kann der Beitrag von Mitgliedern mit einem
Nettoeinkommen unter 1.371 Euro monatlich auf 8,00 Euro ermäßigt werden. Es sind
geeignete Nachweise über das Nettoeinkommen vorzulegen.Die Ermäßigung gilt für
max. ein Jahr, danach ist ggf. ein weiterer Antrag mit entsprechenden Nachweisen
einzureichen.
Begründung
Der Mindestbeitrag wird unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung sowie des an den Landes- und Bundesverband pro Mitglied abzuführenden Betrags auf 8,00 Euro angepasst. Diese Erhöhung entspricht rund 14%. Im Hinblick auf die Inflation wird die Grenze des Nettoeinkommens ebenfalls entsprechend angepasst.
Änderungsanträge
- A8-005 (Finn Zimmermann (KV Düsseldorf), Eingereicht)
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