| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Beitrags- und Kassenordnung |
| Antragsteller*in: | Strukturkommission (dort beschlossen am: 12.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.03.2026, 15:15 |
A9: Änderung von §1 Abs. 3, BKO
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
Schüler*innen, Studierenden sowie Auszubildenden kann bis zum 27. Lebensjahr auf
Antrag der Beitrag ebenfalls auf 8,00 Euro ermäßigt werden. Für die weitere
Gewährung der Ermäßigung nach Ablauf eines Jahres nach der Antragstellung ist es
für Schüler*innen und Studierende ausreichend, wenn jährlich die Schul- bzw.
Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt wird. Bei Auszubildenden gilt die
Ermäßigung für die übliche dreijährige Ausbildungszeit; endet die Ausbildung
früher, so endet auch die gewährte Ermäßigung.
Begründung
Der Beitrag wird ebenfalls entsprechend Absatz 2 angepasst. Der geeignete Nachweis wird konkretisiert. Die Nachweise für Auszubildende werden für den üblichen Zeitraum einer Ausbildung vereinfacht.
Änderungsanträge
- A9-007 (Finn Zimmermann (KV Düsseldorf), Eingereicht)
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